für den Service von USA-Importservice.de
ein Service der Eagle Motor Parts Germany
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Verträge zwischen Eagle Motor Parts Germany, handelnd unter USA-Importservice.de (nachfolgend „Dienstleister“) und dem jeweiligen Kunden.
(2) Der Dienstleister bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Organisation von Sammeltransporten aus den USA
- Importabwicklung
- Lagerung
- Zollabwicklung
- Weitertransport innerhalb Deutschlands
- Vermittlung logistischer Dienstleistungen
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Der Dienstleister organisiert den Transport von Waren aus den USA nach Deutschland über Sammelcontainer oder sonstige Transportwege.
(2) Der Dienstleister tritt dabei je nach Abwicklung als Importeur, indirekter Vertreter oder logistischer Dienstleister auf.
(3) Ein Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Transporttermins oder einer bestimmten Laufzeit besteht nicht.
§3 Registrierung & Kundenzuordnung
(1) Für die Nutzung des Services ist eine Registrierung erforderlich.
(2) Jeder Kunde erhält eine individuelle Kundenzuordnungsnummer, die bei sämtlichen Lieferungen zwingend anzugeben ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen, Zahlungsbelege und Trackinginformationen unaufgefordert bereitzustellen.
(4) Ohne ausreichende Dokumentation ist eine Verzollung oder Zuordnung der Ware unter Umständen nicht möglich.
§4 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preise.
(2) Zusätzlich zu den Transportkosten können insbesondere folgende Kosten anfallen:
- Handlingkosten
- Servicepauschalen
- Lagerkosten
- Zollabgaben
- Einfuhrumsatzsteuer
- Versicherungskosten
- Speditionskosten innerhalb Deutschlands
(3) Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf Dienstleistungen des Dienstleisters.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, vor Herausgabe der Ware vollständige Zahlung sämtlicher offener Forderungen zu verlangen.
(5) Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen verbleibt die Ware im Lager des Dienstleisters in Großostheim.
§5 Verzollung & Importabwicklung
(1) Die Verzollung erfolgt grundsätzlich über Sammelverzollung.
(2) Der Dienstleister ist berechtigt, externe Zollagenturen oder Speditionen mit der Zollabwicklung zu beauftragen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, korrekte Angaben zu:
- Warenwert
- Warenart
- Herkunft
- Inhalt
zu machen.
(4) Der Kunde haftet für Schäden, Kosten oder Nachteile, die aus falschen Angaben entstehen.
(5) Für Unternehmer mit eigener EORI-Nummer kann die Verzollung dennoch über die Sammelabwicklung erfolgen.
§6 Lieferzeiten & Verzögerungen
(1) Sämtliche Liefertermine und Containerdaten sind unverbindliche Planwerte.
(2) Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
- Hafenüberlastungen
- Zollbeschau
- Witterung
- Reedereien
- Speditionen
- behördliche Maßnahmen
- Verzögerungen in den USA
(3) Schadensersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§7 Versicherung & Haftung
(1) Eine Transportversicherung erfolgt ausschließlich im vereinbarten Umfang.
(2) Ohne ausdrückliche Versicherungsvereinbarung erfolgt der Transport auf Risiko des Kunden.
(3) Der Dienstleister haftet nicht für:
- Transportschäden durch unzureichende Verpackung
- verdeckte Schäden
- Fehlmengen
- Hersteller- oder Versandschäden
- Lieferverzögerungen
- Folgeschäden
- entgangenen Gewinn
(4) Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(5) Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Warenwert begrenzt.
§8 Lagerung
(1) Die Ware wird nach Ankunft in Deutschland zwischengelagert.
(2) Erfolgt keine Abholung oder Zahlung innerhalb angemessener Frist, ist der Dienstleister berechtigt, Lagerkosten zu berechnen.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, Ware nach angemessener Frist und vorheriger Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern oder verwerten zu lassen.
§9 Ausschluss bestimmter Waren
Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:
- Waffen und Waffenteile
- Munition
- Gefahrgut
- Lebensmittel
- Alkohol
- Tabakwaren
- illegale Waren
- verderbliche Güter
- sonstige genehmigungspflichtige Güter
Der Dienstleister behält sich vor, Sendungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§10 Eigentum & Herausgabe
(1) Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen im Besitz des Dienstleisters.
(2) Eine Herausgabe oder ein Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§11 Altansprüche vor Februar 2026
(1) Der USA-Importservice wird seit Februar 2026 durch Eagle Motor Parts Germany weitergeführt.
(2) Der frühere Betreiber fcnp wurde nicht übernommen.
(3) Ansprüche, Forderungen, Reklamationen oder sonstige Angelegenheiten aus Zeiträumen vor Februar 2026 sind ausschließlich an den früheren Betreiber zu richten.
(4) Eagle Motor Parts Germany übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für Vorgänge vor Februar 2026
§12 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Aschaffenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


